Die "Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken" - ImmoWertV - kennt drei Verfahren zur Bewertung von unterschiedliche Immobilienarten: Das Vergleichswertverfahren für Wohnungen, Einfamilienhäuser oder Reihenhäuser mit identischer Beschaffenheit in ähnlicher Lage. Das Ertragswertverfahren für Renditeobjekte wie Mietwohnungen und Geschäftsgebäude sowie das Sachwertverfahren für die Fälle, in denen kein Vergleichswert zu ermitteln ist und für die es keinen Mietmarkt gibt.
Allen Verfahren ist gleich, dass Sie im Ergebnis einen Verkehrswert liefern. Dieser stellt weder eine Schätzung dar, noch ist er mit einer Bandbreite anzugeben. Der Verkehrswert ist ein konkreter Wert, der den Marktpreis einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt beziffert.
"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. "
Beim Vergleichswertverfahren nach § 13 ImmoWertV werden Vergleichswerte ähnlicher Immobilien als Grundlage herangezogen, um den aktuellen Wert einer Immobilie zu ermitteln. Neben Nutzungsart sollten auch Lage und Größe sowie der Zuschnitt und weitere Merkmale der zu bewertenden Immobilie mit dem Vergleichsobjekte übereinstimmen. Sollten nicht genügend aktuelle Verkaufsfälle vorliegen, die bezüglich der Vergleichsmerkmale übereinstimmen, kann das Vergleichswertverfahren nicht angewendet werden.
Das Ertragswertverfahren ist die klassische Anwendung für alle Grundstücke, die Erträge erzielen und auf wirtschaftliche Aspekte ausgerichtet sind. Dabei sind auch bekannte, zukünftige Erwartungen der Grundstücksentwicklung zu berücksichtigen. Die Bewertung erfolgt nach den § 17- 20 der ImmoWertV, wonach zunächst der Reinertrag zu ermitteln ist.
Der Sachwert wird ermittelt aus dem Bodenwert zuzüglich des Wertes der baulichen Anlagen. Dazu gehört neben dem Wohngebäude auch eine Garage oder Nebengebäude. Auch die Außenanlagen und Wert der sonstiger Anlagen fließen in die Wertermittlung ein.
Grundlage bilden die §§ 21 bis 23 der ImmoWertV.
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Andreas Wagener
Dipl.-Kfm. (FH)
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